Kinderpornografie per Messenger
Vor dem Amtsgericht Crailsheim muss sich ein 31-Jähriger wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte verantworten. Der Fall zeigt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Über den Messengerdienst „Kik“ habe der Angeklagte die Inhalte in Chats erhalten. Einer 4-Jährigen wurde ein erigiertes Glied in den Anus eingeführt, weitere 4-jährige und 6-jährige Mädchen mussten das erigierte Glied eines erwachsenen Mannes oral befriedigen. Eine 14-Jährige saß entblößt mit gespreizten Beinen auf einem erwachsenen Mann, einer weiteren 14-Jährigen wird ein nicht definierbarer Gegenstand in den Vaginalbereich eingeführt. Anhand mehrerer Beispiele beschrieb Staatsanwalt Müller den Inhalt der insgesamt 22 kinder- und jugendpornografischen Dateien, die Ermittler bei einer Wohnungsdurchsuchung auf dem Mobiltelefon eines 31-Jährigen sichergestellt hatten. Die Vorwürfe, die er Ende Juni vor dem Amtsgericht Crailsheim verlas, reichen von sexualisierten Darstellungen von Kleinkindern bis hin z...